Buchhaltung
auf Wunsch mit monatlichen Auswertungen
jetzt neu: ohne Umsatzgrenzen!!! (lt. VfGH-Urteil)
Lohnverrechnung
Jahresabschlüsse
(E-A-Rechnung, Bilanzen nach Handels- und Steuerrecht)
bis zu einem Jahresumsatz von 400.000,--
Beratung
im Bereich Buchhaltung (sowohl steuerrechtlich als auch Kalkulationen) sowie in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen etc.